RAin Birgit Oftring - Fachanwälting Familienrecht

Rechtsanwältin Birgit Oftring


  • Partnerin
  • Rechtsanwältin in der BRD seit 2002
  • Fachanwältin für Familienrecht 2009
  • Zertifizierte Verfahrensbeiständin
  • 2. Staatsexamen 2002
  • 1. Staatsexamen 1999
  • Studium der Rechtswissenschaften Goethe-Universität Frankfurt/Main 1994-1999

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Seligenstadt

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht berät Sie Rechtsanwältin Birgit Oftring bei allen Fragestellungen zu familienrechtlichen Anliegen.

Werdegang

Rechtsanwältin Birgit Oftring ist Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stüwe & Oftring. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und den beiden Staatsexamina 1999 und 2002 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwältin.

Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitete sie zunächst als Anwältin in einer renommierten Anwaltskanzlei bevor sie mit Frau Rechtsanwältin Dr. Stüwe-Mathijssen im Jahr 2012 die Kanzlei Dr. Stüwe & Oftring in Seligenstadt gründete.

Seit 2009 ist sie aufgrund umfangreicher praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Familienrechts zudem als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen.

Ebenfalls seit 2009 begleitet Frau Oftring als Verfahrensbeiständin minderjährige Kinder in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Die Zertifizierung erfolgte beim Paritätischen Bildungswerk Frankfurt.

Mitgliedschaften

Frau Rechtsanwältin Birgit Oftring ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e.V..

Seit 2021 engagiert sie sich darüber hinaus als 2. Vorsitzende beim Haus- und Grundbesitzerverein Seligenstadt & Umgebung e.V.


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Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Seligenstadt. Wir bieten neben den persönlichen und telefonischen Sprechstunden auch Videokonferenzen an. Wir beraten unsere Mandanten nicht nur im bereits entstandenen Streitfall, sondern gerne auch im Vorfeld einer Vertragsanbahnung oder anderweitigen Konfliktsituation, um möglichst frühzeitig die Weichen für eine optimale Durchsetzung der rechtlichen Interessen zu stellen.

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