Anwalt für Baurecht in Seligenstadt
Ob Einfamilienhaus, Wohnanlage oder Infrastrukturprojekt: kleine wie große Bauvorhaben erfordern von Anfang an eine professionelle Begleitung auf dem Gebiet des privaten Baurechts, um Werkverträge aufzusetzen oder zu prüfen oder Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Handwerkern, Bauträgern oder Generalunternehmern einer Lösung zuzuführen, ebenso um Schadensersatzansprüche, Gewährleistungs- oder Mängelrechte durchzusetzen bzw. abzuwehren respektive als letzten Schritt nötigenfalls die Zusammenarbeit mit dem konkreten Vertragspartner zu beenden.
Was gehört zum privaten Baurecht?
Das private Baurecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen den natürlichen und juristischen Beteiligten eines Bauprojekts, also zwischen dem privaten oder gewerblichen Auftraggeber und den bauausführenden Unternehmen. Zu Letzteren gehören u. a. (Roh)Bauunternehmen, Generalunternehmer, Statiker, Architekten und Ingenieurbüros sowie Handwerker. Im privaten Baurecht sind unterschiedlichste Vertragsgestaltungen zu finden. Unternehmer sind beispielsweise selbstständig tätig oder einem Generalunternehmer unterstellt, der wiederum Handwerker als Subunternehmer einsetzt. Diese Strukturen sind hilfreich, um ein Bauprojekt erfolgreich umzusetzen. Gleichzeitig führen sie häufig zu Streit über den Inhalt und Umfang der Rechte und Pflichten der beteiligten Vertragspartner. Insbesondere Zusätze zum ursprünglichen Vertrag, sogenannte Nachträge, sowie die Geltendmachung von Baumängeln und Schäden oder Werklohnforderungen benötigen Unterstützung durch einen fachkundigen Anwalt. Hierbei unterstützt Sie unsere baubegleitende Rechtsberatung mit dem Ziel, Meinungsverschiedenheiten bezüglich Ihres Bauprojekts direkt bei Entstehen einer Lösung zuzuführen und auf diesem Wege Weiterungen und Streitigkeiten zu vermeiden. So sorgen wir dafür, dass Ihr Bauvorhaben möglichst ohne Komplikationen umgesetzt werden kann. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den jeweiligen Besonderheiten Ihres konkreten Projekts sowie Ihren individuellen Bedürfnissen, die zur erfolgreichen Umsetzung beachtet werden müssen. Angesichts der Dauer und Kostenintensität baurechtlicher Verfahren streben wir zunächst stets eine außergerichtliche Erledigung an, in deren Rahmen die Interessen der Beteiligten so berücksichtigt werden, dass eine Einigung ohne Zuziehung der Gerichte ermöglicht wird. Das Gelingen einer außergerichtlichen Einigung hängt jedoch von der Zustimmung aller Parteien ab. Sollte eine solche nicht erzielt werden können, führen wir als Ihre kompetenten Anwälte für Baurecht in Seligenstadt selbstverständlich auch den Baugerichtsprozess zur vollumfänglichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Unsere Leistungen im privaten Baurecht
Wir begleiten unsere Mandanten auf Wunsch vom Vertragsbeginn bis zum Abschluss des Bauvorhabens und sichern sie während der gesamten Zeit rechtlich ab. Ob Vertragsgestaltung oder -überprüfung, die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen oder Gewährleistungsrechten, die außergerichtliche Streitbeilegung oder das Führen des Bauprozesses: unser Ziel ist es, die Bauvorhaben unserer Mandanten aktiv und individuell zu begleiten und bei Fragen oder Problemen zur Seite zu stehen, bevor diese zu Weiterungen führen. Hierbei klären wir stets über Risiken, Erfolgschancen sowie Kosten auf und planen mit unseren Mandanten die weitere Vorgehensweise in deren Anliegen, um vorhandene Probleme und Streitigkeiten der bestmöglichen Lösung zuzuführen. Als erfahrene Anwälte im privaten Baurecht vertreten wir alle beteiligten Parteien, also sowohl die privaten oder gewerblichen Auftraggeber als auch die Auftragnehmer wie Handwerker, Bauträger oder Generalunternehmer.
Privates Baurecht nach dem BGB und der VOB/B
Bis zur Novelle des Werkvertragsrechts im BGB zum 01. Januar 2018 griffen viele – auch private – Auftraggeber auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zurück, da das bis dahin geltende einfache Werkvertragsrecht veraltet und oft nicht mehr interessensgerecht war. Mit der Erneuerung des Bauvertragsrechts im BGB seit dem 01. Januar 2018 hat sich dies geändert. Grundsätzlich richten sich Bauverträge ohne abweichende Vereinbarung nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB. Die Vorschriften der VOB/B können aber weiterhin mit in Bauverträge einbezogen werden, soweit dies zielführend erscheint. Gerade bei Bauvorhaben mit Beteiligung von Verbrauchern führt dies jedoch häufig zu Schwierigkeiten. Welches Vorgehen für Ihr Bauprojekt am zielführendsten ist, klären wir als Ihre kompetenten Anwälte für Baurecht in Seligenstadt, sodass Ihr Projekt von Beginn an in die richtige Bahn gelenkt wird.
Werk-, Bau- und Verbraucherbauverträge nach dem BGB
Mithilfe eines Werkvertrags vereinbaren die Parteien die Erstellung eines Werks gegen Zahlung des Werklohns. Umfang und Inhalt des Gewerks sind beliebig, d.h. von der Errichtung eines ganzen Hauses bis beispielsweise zur Verlegung von Fliesen oder dem Einbau einer neuen Badewanne ist im privaten Baurecht alles vom Werkvertrag erfasst. Neben den herkömmlichen werkvertraglichen Regelungen kann seit der Novelle des Werkvertragsrechts auch der Verbraucherbauvertrag gem. §650 i BGB in Betracht gezogen werden. Bereits die Vertragsgestaltung ist daher komplex, weshalb rechtlicher Beistand von Beginn an sinnvoll ist. Spätestens jedoch, wenn Baumängel oder ein Bauverzug vorliegen, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, um Rechtsfragen zu klären und die entsprechenden Forderungen durchzusetzen. In solchen Fällen gelten gesetzliche Gewährleistungsrechte, die u. a. eine Nachbesserung bzw. Nacherfüllung, Vergütungsminderung oder gar den Rücktritt vom Vertrag ermöglichen. Doch nicht alle Rechte greifen sofort. Stattdessen sind diese an Bedingungen geknüpft, die ein im privaten Baurecht erfahrener Rechtsanwalt prüfen sollte, um Ihnen Rechtssicherheit zu gewähren und die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen. Bei weiterreichenden Schäden ist der Sachverhalt darüber hinaus auf Schadensersatzansprüche zu prüfen oder Kosten für Ersatzvornahmen und die Schadensbeseitigung durchzusetzen Ebenso sind Nachträge, die nach Inhalt und Umfang oft sehr streitig sind, auf hieraus resultierende, zusätzliche Vergütungsansprüche zu prüfen. Auch in diesen Fällen unterstützen Sie die Anwälte der Kanzlei Dr. Stüwe & Oftring in Seligenstadt. Nicht immer bewahrheitet sich der Vorwurf „Pfusch am Bau“. Auch redliche Handwerker sehen sich hiermit konfrontiert, obwohl die Leistung tatsächlich mangelfrei erbracht wurde. Auch aus dieser Perspektive gibt das BGB zahlreiche Möglichkeiten zur Hand, wie beispielsweise die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek. So können die Ansprüche zunächst gesichert und in einem nächsten Schritt, wenn möglich außergerichtlich, nötigenfalls aber auch gerichtlich durchgesetzt werden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stüwe & Oftring unterstützen Sie fachkundig bei der Abwehr unberechtigter Forderungen sowie der Durchsetzung der Vergütungsansprüche gegenüber dem (End-)Kunden.
Bauträgerrecht und Grundstückskaufvertragsrecht
Das Bauträgerrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern und Bauträgern. Im Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger, dem Käufer Eigentum zu verschaffen- in der Regel an einem Grundstück und einem darauf errichteten Neubau, häufig einer Eigentumswohnung. Ein solcher Bauträgervertrag muss nicht nur notariell beurkundet werden, sondern sollte auch von einem unabhängigen Rechtsanwalt mit entsprechender Expertise im Baurecht geprüft werden. Grundstückskaufverträge hingegen beziehen sich auf den Erwerb von Grundstücken, ggf. mit bereits bestehenden Gebäuden. Da es sich regelmäßig um erhebliche Werte handelt, über welche eine vertragliche Vereinbarung getroffen wird, sollte auch hier bereits im Vorfeld anwaltlicher Rat eingeholt werden. Beim Bauträgervertrag handelt es sich um eine juristisch anspruchsvolle Kombination aus Kauf- und Werkvertrag. Dies macht eine Beratung durch spezialisierte Anwälte notwendig. Im Falle eines Bauträger- oder Grundstückskaufvertrags betreuen Sie die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stüwe & Oftring in Seligenstadt.
Ihre Anwälte für Baurecht in Seligenstadt
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stüwe & Oftring in Seligenstadt verfügen über jahrelange Erfahrung im privaten Baurecht und unterstützen seit vielen Jahren Mandanten erfolgreich bei deren Bauvorhaben. Dank des weitreichenden Netzwerks aus u. a. Steuerberatern, Architekten, Sachverständigen, Fachanwälten und Wirtschaftsprüfern bietet die Kanzlei vielfältige Leistungen rund um das private Baurecht an, darunter:
- Werkvertrags-, Baurecht- und Verbraucherbaurecht nach BGB und VOB
- Bauträgerrecht und Grundstückskaufvertragsrecht
- umfängliche baubegleitende Rechtsberatung einschließlich Vertragsgestaltung
- Baumängel, Gewährleistung, Abnahme, Verzug und Nachträge
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen einschließlich Nachträgen
- Abwehr unberechtigter werkvertraglicher Forderungen
- Vorgehen bei Behinderung und Baustillstand
- Kündigung des Bauvertrags / Werkvertrags
- Vertragsstrafe und Verzugsschäden
- Vertragserfüllungssicherheit, Bauhandwerkersicherungshypothek und Gewährleistungsbürgschaft
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Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Seligenstadt. Wir bieten neben den persönlichen und telefonischen Sprechstunden auch Videokonferenzen an. Wir beraten unsere Mandanten nicht nur im bereits entstandenen Streitfall, sondern gerne auch im Vorfeld einer Vertragsanbahnung oder anderweitigen Konfliktsituation, um möglichst frühzeitig die Weichen für eine optimale Durchsetzung der rechtlichen Interessen zu stellen.